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RICHTLINIEN FÜR FLOSSFAHRTEN AUF DER LAHN  -2-

Auf dem Floß ist folgende Mindestausrüstung mitzuführen:

  • 1 Rettungsring mit Griffleine
  • 1 Anker von mindestens 10 kg mit Nylontau oder ähnlicher Qualität von 20 m Länge und 12 mm Durchmesser
  • 2 Bootshaken von mindestens 4 m Länge
  • 2 Festmachtaue von 20 m Länge und 12 mm Durchmesser
  • 2 Festmachtaue von 10 m Länge und 10 mm Durchmesser
  • 1 Ankerlaterne (Rundumlicht wie) gem. der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter
  • 1 Exemplar der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

In der Mitte des Floßes ist eine Kiste zu befestigen, die zum Verstauen der Ausrüstung dienen soll.

Abfälle jeglicher Art sind in geeigneten Behältnissen zu sammeln.

Die Floßfahrt ist bei Hochwasser verboten:

  • auf der Strecke Wetzlar – Steeden wenn der Pegel Leun 360 cm (Anrufbeantworter Tel.: 0 64 73 / 1 94 29).
  • auf der Strecke Steeden – Lahnstein wenn der Pegel Kalkofen 360 cm (Anrufbeantworter Tel.: 0 64 39 /1 94 29)

erreicht oder überschritten hat.

Die Fahrt dar nur bei Tage (Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang) und bei guter Sicht durchgeführt werden.

Das Überfahren der Wehre ist verboten.

Bei Fahrtunterbrechungen ist das Floß schifffahrtsüblich gegen Abtreiben zu sichern und während der Nachtzeit durch ein Rundumlicht zu kennzeichnen.

Nach Beendigung der Fahrt ist das Floß unverzüglich zu demontieren und aus der Bundeswasserstraße zu entfernen. Es dürfen keine Bau- und Ausrüstungsgegenstände in der Wasserstraße oder an den Ufern zurückgelassen werden.

Bei der Wahl der Strecke, die befahren werden soll, ist zu beachten, dass nur auf der staugeregelten Lahnstrecke ab km 70,0 (Steeden bei Limburg bis Lahnstein) eine Fahrrinnentiefe von 1.60 m angestrebt wird. Die Strecke oberhalb 70,0 ist nur teilweise staugeregelt.

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